Vermögens- und Finanzplanung

Mit Datum vom 26.07.2010 wurde Herrn Dipl.-Kfm. Univ. Volker Krusche die Anerkennung zum
Fachberater für Vermögens- und Finanzplanung (DStV e.V.)
vom Deutschen Steuerberaterverband e.V. (www.dstv.de) erteilt.

Das Führen der zusätzlich erworbenen Qualifikation Fachberater für Vermögens- und Finanzplanung (DStV e.V.) für Steuerberater ist von der Rechtsprechung anerkannt (BGH, Urt. v. 23.02.2010, VII R 24/09).

Unter Vermögens- und Finanzplanung (kurz: VFP) verstehen wir eine ganzheitliche Beratung über private Vermögensverhältnisse und über die private Finanz- und Liquiditätslage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Finanzplanung (kurz: GoF).

Zu den GoF gehören:

  • Individualität
  • Vollständigkeit
  • Vernetzung
  • Richtigkeit
  • Verständlichkeit
  • Dokumentation
  • Einhaltung der Berufsgrundsätze

Anders als bei der Kapitalanlagenberatung werden alle Faktoren ihrer finanziellen, aber auch ihrer persönlichen Lebenssituation und –planung berücksichtigt. Vernetzung bedeutet, dass alle Wechselwirkungen in Bezug auf Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, auf Ein- und Ausgaben unter Einschluss persönlicher, rechtlicher, steuerlicher und volkswirtschaftlicher Faktoren berücksichtigt werden.

Mit Hilfe eines Vermögens- und Finanzplans sollen Sie bzw. ihre Familie in die Lage versetzt werden, ihre finanziellen Ziele zu konkretisieren und sie unter Berücksichtigung der finanziellen, persönlichen und familiären Ausgangssituation optimal zu erreichen. Dabei werden alle Wechselwirkungen und Wirkungen einzelner Maßnahmen in Bezug auf Bestand und Struktur des Vermögens, der Schulden und der Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt.

Ausgehend von einer Bilanz über die privaten Vermögensverhältnisse, einer privaten Gewinn- und Verlustrechnung, einer Liquiditätsplanung und einer Risikoanalyse erstellen wir zusammen mit Ihnen einen Vermögens- und Finanzplan, der Ihnen

  • einen Überblick über ihr Vermögen gibt
  • Vermögensaufbaupotential zeigt
  • Vermögensstrukturierungsbedarf offenbart
  • Möglichkeiten der Verbesserung von Renditechancen aufdeckt
  • Steuern optimiert
  • Wege der Altersvorsorge aufzeigt
  • Möglichkeiten zur Absicherung des Risikofalls beleuchtet
  • Beurteilungsgrundlagen für Entscheidungen liefert

Die Grenzen der VFP liegen in der der Prognose immanenten Planungsunsicherheit (keine absolute Gewähr für das Eintreten bestimmter künftiger Ereignisse). Der Vermögens- und Finanzplan ist kein Timing-Instrument und die Steueroptimierung ist nicht primäres Ziel. Zudem basiert der Vermögens- und Finanzplan nicht auf spekulativen Tipps.

Auf Grund des ganzheitlichen Ansatzes gehen in die VFP folgende Teilbereiche ein:

  • Steuern
  • Investitionen und Finanzierungen
  • Erbschaft, Unternehmensnachfolge
  • Vermögen und Schulden
  • Liquidität
  • Altersversorgung
  • Versorgung

Die strategische VFP beinhaltet auch Kontrollen (Controlling) in bestimmten Zeitabständen, je nach Umfang und Bedarf. Denkbar ist wie für den Kaufmann (§ 1 HGB, § 242 HGB) ein jährliches Controlling, je nach Größe und Zusammensetzung des Vermögens sogar halbjährlich, quartalsweise oder sogar monatlich.

Die VFP erfolgt in folgenden Schritten:

  • Auftrag, Bestimmung des Auftragsumfangs und des Honorars, der Zuständigkeiten etc.
  • Datenaufnahme, Ermittlung des IST, persönliches Ziel etc.
  • Erste Analyse und Empfehlung
  • Dokumentation, schriftliches Exposé
  • Betreuung bei der Umsetzung der Empfehlungen
  • Jährliches update und Controlling

Daraus wird erkennbar, dass VFP ein permanenter Prozess ist, der es ermöglicht, immer wieder auf Veränderungen zu reagieren und somit eine Optimierung gewährleistet.

Da die VFP sehr komplex ist und die Lebensplanung des Kunden, die gesundheitlichen Faktoren, die familiäre Lebenssituation sowie das wirtschaftliche, rechtliche und soziale Umfeld berücksichtigt, erbringen wir diese Leistung zusammen mit anderen Beratern in einem Netzwerk. Zu diesem Netzwerk gehören wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Anlageberater, Immobilienmakler sowie Versicherungskaufleute.

Da es uns auf eine in erster Linie produktunabhängige Beratung ankommt, und damit die Strategie der Vermögens- und Finanzplanung in erster Linie im Vordergrund steht, erarbeiten wir Finanzpläne in Kooperation mit dem Certified Financial Planner® (CFP) Jürgen Gramer, Honorarberater (VDH) (www.gramer-fp.de). Beratung erfolgt hier nicht, um gezielt bestimmte Anlagenprodukte zu verkaufen und somit daraus Provisionen zu erzielen (so verdienen im Übrigen die meisten Banken und Anlageberater ihr Geld !), sondern gegen Bezahlung eines Honorars, gleichsam unserem Steuerberaterhonorar. Das garantiert Objektivität und Neutralität.

Wir sind ihr unabhängiger, kompetenter erster Ansprechpartner und verfolgen einen transparenzorientierten Beratungsansatz, indem wir ihre wirtschaftlichen Verhältnisse hinsichtlich Vermögen, Liquidität und Steuern transparent und nachvollziehbar darstellen.

Vereinbaren Sie mit uns einen ersten, selbstverständlich kostenlosen Termin zur Besprechung der VFP. Wir freuen uns auf Sie.