Grundsteuer-Ermittlung nach derzeitigem Stand - Grundsteuerreform in Sicht?

Mit der Grundsteuer wird der Grundbesitz, also Grundstücke und Gebäude, besteuert. Sie wird von den Eigentümern der Grundstücke gezahlt. Eigentümer, die ihre Grundstücke, Gebäude oder Wohnungen vermieten, können die Grundsteuer über die Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Gesetzliche Grundlage für die Besteuerung ist bundeseinheitlich das Grundsteuergesetz.

Die Grundsteuer wird in einem 3-stufigen Verfahren ermittelt. Zuerst erfolgt die Berechnung des Einheitswertes (Grundstückswert) für den Grundbesitz. Dieser wird von dem Finanzamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Grundbesitz befindet, ermittelt. Der Berechnung der Einheitswerte werden derzeit in den alten Bundesländern die Wertverhältnisse aus dem Jahr 1964 und in den neuen Bundesländern die Wertverhältnisse aus dem Jahr 1935 zugrunde gelegt.

Anschließend wird der Grundsteuermessbetrag ermittelt. Dazu multipliziert das Finanzamt den ermittelten Einheitswert mit einem gesetzlich festgelegten Faktor, der sog. Steuermesszahl. Das Ergebnis ist der Grundsteuermessbetrag. Sowohl der Einheitswert als auch der Grundsteuermessbetrag werden dem Grundstückseigentümer durch Steuerbescheid bekanntgegeben. Darüber hinaus übermittelt das Finanzamt den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag auch der Gemeinde, in der das Grundstück liegt.

Zuletzt setzt die Gemeinde die jährlich zu zahlende Grundsteuer fest. Hierzu multipliziert die Gemeinde den vom Finanzamt festgestellten Grundsteuermessbetrag mit dem von ihrem Gemeinderat beschlossenen Hebesatz und setzt die zu zahlende Grundsteuer durch den Grundsteuerbescheid fest.

Die Regierungskoalition hat sich auf eine Grundsteuerreform geeinigt. Am 20.09.2019 steht im Bundesrat die Debatte um Änderungen der Grundsteuer an.

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